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Corona-Krisenmanagement

Umfassende Beratung zu den Themen (Auswahl)

Wie kann ich die Liquidität für mein Unternehmen erhöhen?
Wie gehe ich vor?
An wen muss ich mich wenden?
Was muss ich beachten?
Mehr erfahren

Wie werden Homeoffice-Arbeitsplätze wirksam vor Cyber-Kriminalität geschützt?
Wie richte ich sie rechtssicher ein?
Wie stelle ich den Datenschutz sicher?
Welche Aspekte der Arbeitssicherheit sind zu beachten?
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Wie kann ich die Zeit nutzen, um mein Unternehmen voranzubringen?
Wie lassen sich Arbeitsabläufe durch Digitalisierung vereinfachen?
Wie setze ich „ersetzendes Scannen“ GoBD- und datenschutzkonform um?
Mehr erfahren


Voraussetzungen für eine Förderung unserer Beratung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Sofortprogramm für „Corona betroffene KMU“ (= kleine und mittelständische Unternehmen) ins Leben gerufen. Dadurch werden Betriebe unterstützt, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.

Eine externe Beratung durch einen beim BAFA gelisteten Berater (so wie die ORA GmbH) kann bis zu einem Betrag von 4.000 Euro zu 100 % gefördert werden (Vollfinanzierung).

Weitere Vorteile:

  • Vereinfachte Antragsbedingungen: Kein vorheriges Informationsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA erforderlich, um die Förderung beantragen zu können.
  • Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten und Auslagen des Beraters.
  • Keine Vorfinanzierung des Unternehmens erforderlich. Das BAFA überweist den Zuschuss direkt an den Berater. Das Unternehmen zahlt lediglich die Umsatzsteuer, welche nicht vom Zuschuss umfasst ist.
  • Die Beratungsleistungen müssen nicht zwingend vor Ort erbracht werden, sondern können auch Online erfolgen.


Ihr Weg zur BAFA-Förderung:
  1. Auf der Seite des BAFA erhalten Sie alle erforderlichen Informationen zur Antragsberechtigung in dem dort hinterlegten Merkblatt: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106

  2. Der Antrag wird online über das Portal des BAFA gestellt.
    Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Antragstellung.
    Schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

  3. Bei den „Angaben zum Beratungsunternehmen“ können Sie die „BAFA-ID“ der ORA GmbH eingeben: 162580

  4. Sie erhalten kurzfristig per E-Mail einen Bescheid des BAFA über Ihren Antrag. Die Beratung kann beginnen.


Weitere Informationen zu unseren Beratungsinhalten


  • Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten, z.B.:

    • Corona-Soforthilfen des Bundes und der Länder
    • Kreditprogramme der KfW
    • Gründerkredite
    • Liquiditätskredite
    • Kurzarbeitergeld
    • Steuerliche Erleichterungen
  • Beratung zur richtigen Einrichtung und zum sicheren Betrieb des Homeoffice

    • Absicherung des Homeoffice-Arbeitsplatzes gegen Cyber-Kriminalität
    • Durchführung von Netzwerkscans und Portscans
    • Cloud-gesteuerte Cyber-Sicherheitslösungen
    • Sicheres Backup-System
    • Sichere Kommunikation (Audio-/Videokonferenzen)
    • Löschkonzept
    • Homeoffice-Richtlinien
    • Checkliste bei der Einrichtung des Homeoffice
    • Anforderungen an die Arbeitssicherheit
    • DSGVO-konformer Umgang mit personenbezogenen Daten im Homeoffice
    • Richtige Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis
  • Beratung zur Digitalisierung Ihres Unternehmens

    • Ersetzendes Scannen GoBD- und datenschutzkonform umsetzen
    • Erstellen von GoBD-Verfahrensdokumentationen zur Digitalisierung von Belegen
    • Einrichten sicherer Netzwerke und VLANs (Teilnetze)
    • Cloud-gestützte Backup-Lösungen
    • Sichere E-Mail-Kommunikation
    • VPN-Tunnel
    • Etc.